Andere Volksvertreter betreiben eigene Dienstleistungsagenturen und finanzieren darüber Mitarbeiter für außerparlamentarische Zwecke. "Rund eine Handvoll" von Abgeordneten wiederum beschäftigt Ehefrauen oder Töchter als Sekretärinnen im Abgeordnetenbüro. Vor allem britische EU-Parlamentarier machen von diesem Schlupfloch in den Statuten regen Gebrauch. Nach den Regeln des Europaparlaments ist es den Abgeordneten nicht verboten, Angehörige zu beschäftigen.
Wie Grässle beteuert, stehen deutsche Namen nicht auf der Liste der Zuschuss-Betrüger. Die Abrechnungspraxis des Deutschen Bundestages werde in dem Bericht sogar als vorbildlich gelobt, so die Europaabgeordnete. Ein Drittel der 99 deutschen Europaparlamentarier wickele die Pauschale über die Verwaltung des Bundestages ab. Auch die übrigen gingen ihres Wissens nach "korrekt" vor. Aus Sicht der CDU-Politikerin handelt es sich bei den aufgedeckten Missständen um "Einzelfälle", die an das EU-Betrugsbekämpfungsamt Olaf übergeben werden sollten. "Es geht nicht um ein anfälliges System, sondern um klare Regelverletzungen, die geahndet werden müssen."
Die Parlamentsspitze um den deutschen Präsidenten Hans Pöttering-Gert (CDU) sieht hingegen umfangreichen Reformbedarf. Gegen den Willen der Abgeordneten will das Generalsekretariat in der nächsten Legislaturperiode die Verträge mit allen Mitarbeitern der Parlamentarier selbst abschließen. Für die Haushaltsexpertin ist das ein "Angriff auf die Freiheit des Mandats". Grässle: "Wir degradieren uns als Abgeordnete doch nicht zu Angestellten der Parlamentsverwaltung."


